FAQs

Wie bewahre ich Waffen und Munition richtig auf?

Die Antwort gibt ein Merkblatt vom Deutschen Schützenbund.

 

Wie werde ich Mitglied im Verein?

Am besten an einem Donnerstag-Abend ins Schützenhaus kommen und sich bei anwesenden Vereins- und Vorstandsmitgliedern informieren. Dann ein paar mal zum Probetraining auf den Schießstand kommen. Danach den Aufnahmeantrag stellen, über den der Vorstand entscheidet. Die Aufnahmegebühr und die Mitgliedsbeiträge ab 01.01.2014 sind in der Beitragsordnung und deren Höhe in der neuen Anlage A geregelt (Beitragsanpassung gemäß dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 22.04.2023).

 

Was kostet das Schießen auf dem Stand?

Unsere aktuelle Preisliste bezüglich Standgebühren, Leihgebühr, Munition und Scheiben kann hier eingesehen werden.

 

Was kommt sonst noch so auf mich als Mitglied in einem Schützenverein zu?

Um das Schützenhaus und das dazugehörige Gelände sowie die Schießanlage zu pflegen und instand zu halten, muss die hierfür zu erbringende Arbeitsleistung auf die Mitglieder verteilt werden. Dies ist über Arbeitsdienste geregelt, die üblicherweise samstags am Vormittag stattfinden. Die genauen Pflichten eines Mitgliedes sind in der Arbeitsdienstordnung aufgeführt.

 

Der SV Wernau ist verpflichtet, bei Kreis-, Bezirks- und Landesmeister-schaften Hilfspersonal in wechselndem Umfang zu stellen. Diese Verpflichtung kann grundsätzlich auf jeden aktiven Schützen mit entsprechender Sachkunde übertragen werden. Das Verfahren ist hier geregelt.

 

Um als Schütze an Meisterschaften teilnehmen zu können, muss man nicht nur das schießtechnischen Können besitzen, sondern auch entsprechendes Startgeld entrichten. Teilweise übernimmt auch der Verein diese Startgelder.

 

Wo bekomme ich das Formular „Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz“?

Hier oder auf den Seiten vom Landkreis Esslingen.